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08.12.2017

Patienten vertrauen auf einwandfreie Hygiene in Arztpraxen

Gewerbeaufsicht überprüft Augenärzte

Medizinische Instrumente in Arztpraxen müssen zur Sicherheit der Patienten hygienisch einwandfrei sein. Im Rahmen von Schwerpunktaktionen werden in Bayern seit 2006 verschiedene medizinische Fachbereiche und deren spezielles Instrumentarium gezielt überprüft. Aktuell kontrolliert die Gewerbeaufsicht die Aufbereitung von medizinischen Instrumenten in Augenarztpraxen. Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München: "Patienten vertrauen auf höchste medizinische Standards. Garant dafür sind die Qualifikation und das Verantwortungsbewusstsein der Ärzte und des medizinischen Personals. Gerade die Aufbereitung von wiederverwendeten medizinischen Instrumenten bedarf größter Sorgfalt. Die Bayerische Gewerbeaufsicht überprüft in diesen Wochen die Einhaltung von Hygienestandards in Augenarztpraxen. Das stärkt die Patientensicherheit – insbesondere hinsichtlich der möglichen Infektionsgefahr des sensiblen menschlichen Auges." In Augenarztpraxen werden viele filigrane und auch mikrochirurgische Instrumente eingesetzt, die eine fachgerechte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation erfordern. Gerade in diesem medizinischen Fachbereich gibt es Geräte und Produkte, die besonders komplexe oder schwer zu reinigende Konstruktionen aufweisen und in direkten Kontakt mit dem empfindlichen Gewebe eines Sinnesorgans kommen. Nur durch eine einwandfreie Aufbereitung vor deren erneuter Anwendung lässt sich die Verschleppung von Krankheitserregern minimieren. Die Einhaltung der Hygienestandards ist nicht nur bedeutsam für den Patientenschutz, sondern liegt auch im ureigenen Interesse des Praxisinhabers.

Bei der Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht werden noch bis Ende 2018 sowohl Kenntnisse der Augenärzte und des medizinischen Personals, als auch räumliche Anforderungen und technische Einrichtungen, die beispielsweise zur Sterilisation erforderlich sind, überprüft. Daneben ist auch die Beratung der Praxisinhaber Teil der Aktion.

 

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.gewerbeaufsicht.bayern.de

aktualisiert von Markus Ehm, 12.12.2017, 08:25 Uhr