Bei der Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht werden noch bis Ende 2018 sowohl Kenntnisse der Augenärzte und des medizinischen Personals, als auch räumliche Anforderungen und technische Einrichtungen, die beispielsweise zur Sterilisation erforderlich sind, überprüft. Daneben ist auch die Beratung der Praxisinhaber Teil der Aktion.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.gewerbeaufsicht.bayern.de