27.02.2024

Ausnahmeregelung landwirtschaftliche Brachflächen: CSU-Fraktion fordert vom Bund schnelle 1:1-Umsetzung und Ende der Benachteiligung

Nach dem Beschluss der EU-Kommission, die aktuelle Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche in 2024 auszusetzen, fordert die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag die Bundesregierung zu einer zügigen Annahme und vollständigen Umsetzung des Kommissionsvorschlags auf.



Damit die Pflichtbrache ausgesetzt werden kann, müssen Landwirte nach Vorgabe der Kommission auf vier Prozent der Ackerfläche Leguminosen oder Zwischenfrüchten anbauen. Mitgliedstaaten, die von der Ausnahme Gebrauch machen wollen, müssen der Kommission bis 29.02.2024 ihre Pläne zur Durchführung übermitteln. Der Vorschlag des Bundesumwelt- und Bundesagrarministeriums sieht derzeit vor, die Pflichtbrache zusätzlich zu der EU-Maßgabe gegen weitere nationale Öko-Regelungen auszusetzen und die Basisprämie zu senken.

Dazu die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Petra Högl:

„Nachhaltigkeit, der Schutz von Ressourcen und die Steigerung der Artenvielfalt sind essentieller Bestandteil der Landwirtschaft. Die bloße Stilllegung von Flächen zählt in dem Zusammenhang allerdings nicht zu den besten und nachhaltigsten Lösungen. Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise und einer durch Krieg und Umweltkatastrophen drohenden vorübergehenden Lebensmittelknappheit sind Flächenstilllegungen absolut kontraproduktiv und unverantwortlich. Deshalb ist das bereits vorliegende Angebot der EU-Kommission ein erster richtiger Schritt, genauso wie künftige Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Bundesminister Özdemir muss der 4-Prozent-Ausnahmeregelung umgehend 1:1 zustimmen. Wir lehnen die von der Ampel angedachte Verschärfung der EU-Vorgaben entschieden ab. Unsere Landwirte brauchen schnellstens Klarheit und keine weitere Benachteiligung durch die Ampel.“
27.02.2024, 10:38 Uhr