10.07.2023

CSU-Fraktion kritisiert Eckpunkte zur Krankenhausreform

Zur heute erzielten Einigung zwischen Bund und Ländern zur Krankenhausreform äußert sich der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath wie folgt:



„Auch wenn wir einzelne Eckpunkte der Krankenhausreform, wie etwa die geplante Vorhaltepauschalen begrüßen, vertreten wir weiterhin die Auffassung: Die Krankenhausplanung muss Ländersache bleiben. Nur so können wir die bestmögliche medizinische Versorgung der Menschen vor Ort sicherstellen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es unabdingbar, den Ländern die Entscheidung zu überlassen, an welchem Standort welche Krankenhausleistung angeboten werden soll. Fakt ist auch: Bei den Ländern muss der entscheidende Einfluss auf die erstmalige Festlegung von Leistungsgruppen und deren Qualitätsvoraussetzungen verbleiben. Dasselbe gilt für deren spätere Weiterentwicklungen. Darüber hinaus fordern wir auch weiterhin eine längere Konvergenzphase nach Inkrafttreten des Gesetzes. 

Gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Krankenhausreform sollte nichts über das Knie gebrochen werden. Bayern muss unbedingt in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen werden. Dass die Reform bereits zum Jahresbeginn 2024 in Kraft treten soll, halten wir für überhastet. Außerdem müssen die Krankenhäuser schon jetzt finanziell unterstützt werden, sonst drohen mit Blick auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Kliniken Insolvenzen. Der Umbau der Krankenhauslandschaft kostet Geld. Ohne eine finanzielle Beteiligung des Bundes wird es nicht hinhauen. Der Bund muss hier nachbessern.“

10.07.2023, 17:58 Uhr