27.04.2021

Transparenzoffensive: Regierungsfraktionen bringen Lobbyregistergesetz ein

Beteiligung von Interessenvertretungen an politischen Entscheidungsprozessen in Parlament und Regierung wird sichtbar

Es ist ein parlamentarischer Meilenstein: Die Koalitionsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN haben sich auf ein bayerisches Lobbyregister geeinigt, das erstmals in der Geschichte des Freistaats eine Pflicht zur Registrierung für Lobbyarbeit gegenüber Landtag und Staatsregierung vorsieht und durch den exekutiven und legislativen Fußabdruck weit über das hinausgeht, was der Bund beschlossen hat.



Interessenvertreter müssen demnach künftig umfassende Angaben zu ihrer Identität und ihren Auftraggebern sowie zum Gegenstand und zur Finanzierung der Interessenvertretung machen. Auch müssen sie sich an einen vom Landtag und der Staatsregierung festgelegten, verbindlichen Verhaltenskodex halten. Damit sorgt das Gesetz für die so wichtige Transparenz zu einer möglichen Einflussnahme von Interessenvertretern auf Parlament und Regierung. 

Das Lobbyregistergesetz umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: 

  • Registrierungspflicht für organisierte Interessenvertreter, die eine Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben. 
  • Ausnahmen von der Registrierungspflicht gelten beispielsweise für Privatpersonen, die ausschließlich persönliche Interessen an einen Abgeordneten herantragen oder für Kirchen und Gewerkschaften, die von der Verfassung besonders geschützt werden.
  • Exekutiver und legislativer Fußabdruck: Anders als die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben sich die Regierungsfraktionen in Bayern auf einen legislativen und exekutiven Fußabdruck geeinigt. Damit geht die Bayernkoalition in ihrem Bestreben um Transparenz einen deutlichen Schritt weiter als der Bund.
  • Eigener Verhaltenskodex: Landtag und Staatsregierung werden mit dem Gesetz einen eigenen Verhaltenskodex beschließen, der Voraussetzung für jede Interessenvertretung ist. Vor Eintragung in das bayerische Lobbyregister ist dieser Kodex von den Interessenvertretern als für sie verbindlich anzuerkennen.
  • Sanktionen: Um maximale Transparenz zu gewährleisten, haben sich die Regierungsfraktionen auf harte Sanktionen verständigt. Verstöße gegen das Lobbyregistergesetz können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.  

Dazu der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Thomas Kreuzer

„Gerade in diesen Zeiten ist es extrem wichtig, das Vertrauen der Bürger in die Politik zurückzugewinnen. Wir haben deshalb bewusst unsere Transparenzoffensive gestartet. Im ersten Schritt sorgen wir hier mit dem Lobbyregister für maximale Transparenz im Gesetzgebungsprozess. Uns war hier wichtig, die Regelung auf Bundesebene abzuwarten und für Bayern bestmöglich anzupassen.“ 

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag Tobias Reiß

„Mit dem exekutiven und legislativen Fußabdruck sorgen wir für mehr Transparenz im Gesetzgebungsverfahren. Als Service für den Bürger werden künftig die Stellungnahmen der registrierten Interessenvertreter zusammen mit der Gesetzesvorlage auf der Homepage des Landtags sichtbar sein. So machen wir auf einen Blick deutlich, wer versucht, Einfluss auf die Staatsregierung oder die Fraktionen im Landtag zu nehmen. “ 

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion Dr. Fabian Mehring

„Die Idee, mit einem Lobbyregister mehr Transparenz in die Bayerische Landespolitik zu bringen, verfolgen wir FREIE WÄHLER, seit wir 2008 zum ersten Mal in Bayerns Landtag eingezogen sind. Daran hat sich auch durch unsere Beteiligung an der Staatsregierung nichts geändert. Wenn wir heute nun Vollzug vermelden können, geschieht dies zum richtigen Zeitpunkt. Schließlich hat Corona eine erhebliche Spaltung der Gesellschaft bewirkt und viel Wasser auf die Mühlen von Verschwörungstheoretikern und Politik-Skeptikern gekippt. Das einzig wirksame Gegengift dazu ist maximale Transparenz. Weil Staatsregierung und Parlament vor den Menschen in Bayern nichts zu verbergen haben, gehen wir mit unserem Gesetzentwurf weit über die auf Bundesebene getroffenen Regelungen hinaus und setzen mit unserer Gesetzesinitiative eine Benchmark für moderne, transparente Politik in Deutschland. Bayerns Vorreiterrolle wird dabei insbesondere durch die Etablierung des exekutiven und legislativen Fußabdrucks sowie den Einbezug der Staatsregierung in die neuen Regeln deutlich. So kann sich zukünftig jeder Bürger Bayerns darüber informieren, wer mitgesprochen hat, wann immer neue Gesetze auf den Weg gebracht werden. Damit leisten wir einen wertvollen Beitrag, um verloren gegangenes Vertrauen in unsere Demokratie und ihre Entscheidungsträger zurückzugewinnen.“

 

Dazu Landtagsvizepräsident Alexander Hold, Mitglied des Verfassungsausschusses der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion:

„Bereits im letzten Jahr habe ich gefordert, dass Bayern den bundesweiten Standard für transparente Politik setzen soll. Jetzt setzen wir diese Forderung gemeinsam mit dem Gesetzentwurf für ein umfassendes Lobbyregister um – und zwar weder als Schnellschuss noch als Reflex auf die jüngsten Skandale, sondern mit einem Entwurf, den wir schon im letzten Jahr durch Expertenrunden und intensive Diskussionen vorbereitet haben. Vertrauen ist die wichtigste Währung in der Politik. Vertrauen lebt von Transparenz und Offenheit. Dieses Gesetz ist mit dem legislativen und exekutiven Fußabdruck und der Festlegung auf einen klaren Verhaltenskodex, den wir den Lobbyisten vorgeben, das modernste und umfassendste Gesetz für Transparenz in Deutschland. Für uns als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion war immer schon klar, dass Gesetze nicht im Dunkeln mit Verbänden und Lobbyisten ausgehandelt werden dürfen. Die Bürger haben Interesse und Anspruch darauf, zu erfahren, wer sich für welche Regelungen eingesetzt hat. Die Offenheit, die dieses Gesetz bringt, erfüllt diesen Anspruch der Menschen an unsere Politik.“ 

 

Am 5. Mai wird der Entwurf in erster Lesung im Plenum des Landtags behandelt. Das Lobbyregistergesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

27.04.2021, 11:56 Uhr