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24.05.2018

Scharf: „Vertrauen in Digitalisierung stärken!“

Erding, 23. Mai 2018. „Die Digitalisierung bietet uns die größten Chancen - sie ist ein elementarer Baustein für unsere Zukunft. Hier gilt es anzusetzen und das Vertrauen der Bevölkerung deutlich zu stärken. Verbraucher haben ein Recht zu erfahren, was mit ihren Daten passiert. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger sicher sind. Daher gelten ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union einheitliche und strengere Datenschutz-Regeln“, so Staatsministerin a.D. und Stimmkreisabgeordnete Ulrike Scharf.

Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird die Bearbeitung personenbezogener Daten innerhalb des europäischen Binnenmarktes eindeutigen Regeln unterworfen. Die Datenschutzgrundverordnung trat bereits im Mai 2016 in Kraft. Nach Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist muss sie ab dem 25. Mai 2018 nun endgültig angewendet werden. 
„Unser Ziel muss es sein alle Teilnehmer, also Verbraucher, Unternehmen, öffentliche Stellen und Ehrenamtliche von der Notwendigkeit und dem Nutzen dieser einheitlichen Datenschutz-Regeln zu überzeugen. Gerade von Unternehmens- und Ehrenamtsseite haben mich zahlreiche kritische Stimmen auch aus meinem Stimmkreis Erding erreicht. Hierbei dürfen wir nicht den Fehler machen, mittelständische Unternehmen und Ehrenamtlichen, die das Rückgrat und den Motor unserer Gesellschaft bilden, das Gefühl zu geben sie mit zu vielen Vorschriften zu überfordern. Unsere Datenschutzbehörden sollten hier die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung mit Augenmaß betreiben. Auch die Bundesregierung sollte hier in Erwägung ziehen, an der einen oder anderen Stelle nochmals nachzubessern und vor allem die kleinen mittelständischen Unternehmen nicht über Gebühr zu belasten. So sollten beispielsweise die Sanktionen für Verstöße erstmal nur im Wiederholungsfall erhoben werden. Beim ersten Verstoß sollte es noch bei einer Verwahrung mit Sanktionsandrohung bleiben“, so Scharf weiter. 
 
„Außer Frage steht natürlich, dass der Schutz der Privatheit ein klares Grundrecht ist. Deshalb begrüßen wir den einheitlichen europäischen Datenschutzstandard. Hiermit ist es uns gelungen mehr Transparenz und Ansprüche für den Verbraucher zu schaffen - er hat jetzt erweiterte Informationsansprüche und einen Löschungsanspruch bezüglich seiner Daten. Und auch für Unternehmen gibt es Vorteile: Sie müssen zukünftig nicht mehr wegen ein und derselben Verarbeitung mit mehreren Datenschutzaufsichtsbehörden parallel kommunizieren. Neben dem zunächst einmal höheren Anpassungsaufwand sorgt die Regelung für insgesamt mehr Rechtssicherheit und stärkt letztendlich die Vertrauensbasis - einer der ganz entscheidenden Punkte, wenn es um das Thema Digitalisierung geht“, so Scharf abschließend. 
Neben einer Vielzahl von Musterformularen und Checklisten finden sie weitere wichtige Informationen rund um das Thema Datenschutz-Grundverordnung auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter www.lda.bayern.de  
aktualisiert von Markus Ehm, 24.05.2018, 08:42 Uhr