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12.07.2019 | Erding

Scharf: Förderung für Sportvereine beim vereinseigenen Sportstättenbau ab 15. Juli 2019

Erding, 12. Juli 2019. Der Sportanlagenbau in Bayerns soll zukünftig besser unterstützt werden. Aus diesem Grund ist in den letzten Wochen ein Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau erarbeitet worden. Für die neue Förderkulisse sind im Bayerischen Doppelhaushalt 2019/2020 entsprechende Haushaltsmittel eingestellt worden. Auch die Gemeinden im Landkreis Erding profitieren von den neuen Fördersätzen.

„Mit der neuen Förderkulisse konnten wir ein wirkungsvolles Programm zur Unterstützung der Sport- und Schützenvereine auf den Weg bringen“, erklärt Scharf. Und erläutert weiter „Bayern und der Landkreis Erding zeichnen sich durch ein lebendiges Vereinsleben und großartige Trainingsbedingungen aus. Intakte Sportanlagen sind hierfür ein wesentliches Element. Es ist wichtig, die Attraktivität des Vereinssports auch zukünftig hoch zu halten und den außergewöhnlichen Einsatz der vielen Ehrenamtlichen entsprechend zu würdigen und zu unterstützen“.

CSU und Freie Wähler hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Sportstättenbau in strukturschwachen Regionen ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 mit zusätzlichen 10 Mio. Euro jährlich zu unterstützen. Das neue Sonderförderprogramm setzt hier an. Im Landkreis Erding werden die Gemeinden mit einem Fördersatz-Zuschuss von 20-50% je nach Steuerkraft unterstützt.

Die Sport- und Schützenvereine können ihre Anträge ab dem 15. Juli 2019 direkt an den Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) bzw. an den Bayerischen Sportschützenbund e.V. (BSSB) richten.
aktualisiert von Nina Hieronymus, 12.07.2019, 11:14 Uhr