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20.02.2017

Hohe Qualifikation der Mitarbeiter stärkt Patientensicherheit

Gewerbeaufsicht überprüft Arztpraxen

Im Rahmen von Schwerpunktaktionen werden in Bayern verschiedene medizinische Fachbereiche, deren spezielles Instrumentarium und die Qualifikation des Personals regelmäßig überprüft. Aktuell kontrolliert die Bayerische Gewerbeaufsicht gezielt die Sachkenntnis der Mitarbeiter in gastroenterologischen Arztpraxen. Dazu betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf heute in München: "Patienten vertrauen in Arztpraxen und Krankenhäusern auf höchste hygienische und medizinische Standards. Garant dafür sind die Qualifikation und das Verantwortungsbewusstsein der Ärzte und des medizinischen Personals. Die Kontrollen und Beratung durch die Bayerische Gewerbeaufsicht stärken die Sicherheit der Patienten. Die Maßnahmen schaffen Vertrauen bei den Patienten. So wird auch die Bereitschaft erhöht, an Vorsorgeuntersuchungen teilzunehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Gesundheit." Medizinprodukte dürfen nur von einschlägig ausgebildeten Personen angewendet werden, die über die dafür erforderlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen. Die gesetzlichen Anforderungen an eine hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten sind zum Schutz der Patienten und der Mitarbeiter sehr hoch.

Die Aufbereitung komplexer Instrumente, insbesondere flexibler Endoskope mit empfindlichen Optiken, wie sie in der gastroenterologischen Arztpraxis verwendet werden, erfordert eine hohe Sachkenntnis. In vielen Arztpraxen werden diese Geräte manuell aufbereitet. Die Gewerbeaufsicht legt bei der neuen Schwerpunktkontrolle deshalb besonderes Augenmerk auf die Qualifikation der Mitarbeiter. Die Einhaltung der Hygieneempfehlungen ist bedeutsam für den Patientenschutz und auch im Interesse der Praxisinhaber.

Die bayerische Gewerbeaufsicht überprüft seit 2006 regelmäßig medizinische Einrichtungen im Hinblick auf die Hygienestandards. Gleichzeitig beraten die Beamten die Beschäftigten in den Praxen bei der Umsetzung aktueller Standards bei der hygienischen Aufbereitung. Unter anderem wird die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten in Krankenhäusern, ambulanten OP-Einrichtungen und Zahnarztpraxen regelmäßig kontrolliert.

Weitere Informationen im Internet unter

http://www.stmuv.bayern.de/themen/gewerbe/index.htm

aktualisiert von Markus Ehm, 20.02.2017, 12:15 Uhr