Am 17. März 2011 hatte das Kernkraftwerk Isar 1 seinen Leistungsbetrieb beendet. Der Betreiber, die PreussenElektra GmbH, hat auf Grundlage des Atomgesetzes des Bundes daraufhin eine Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 beantragt. Der Stilllegungsantrag des Betreibers wurde mit dem Sicherheitsbericht und der Umweltverträglichkeitsuntersuchung öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Nach eingehender Erörterung der Einwendungen und intensiver behördlicher und gutachterlicher Prüfung des Stilllegungsantrags wurde der Rückbau nun genehmigt. Die einzelnen Abbaumaßnahmen unterliegen der behördlichen Aufsicht.
Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Um den Rückbau fachlich zu begleiten, wurde ein Kompetenzzentrum Strahlenschutz in Kulmbach eingerichtet. Das Kompetenzzentrum bündelt Aufgaben rund um den Strahlenschutz, der beim Rückbau eine herausragende Bedeutung hat. Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle Anlagenteile werden auf Radioaktivität gemessen und, wenn sie keine für Mensch und Umwelt relevante Strahlung aufweisen, den bewährten Stoffkreisläufen zugeführt. Anderenfalls werden sie sicher entsorgt. Die Stilllegung ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber.
Weitere Informationen zum Rückbau unter http://www.reaktorsicherheit.bayern.de.