Gerade mit dem wachsenden Online-Handel besteht die Gefahr, dass Verbraucher in Deutschland zunehmend mit Inkassoforderungen auch aus dem Ausland konfrontiert werden, bei denen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters das Recht eines anderen Staates vereinbart worden ist. Scharf: "Wer seine Dienstleistungen auf dem deutschen Markt anbietet, muss sich auch beim Inkasso an deutsches Recht halten. Den Verbrauchern darf der Schutz des deutschen Rechts nicht entzogen werden." Das deutsche Recht schreibt zum Schutz des Verbrauchers beispielsweise vor, dass die einzutreibende Forderung ebenso wie die anfallenden Inkassokosten genau darzulegen und zu begründen sind. Diese Pflichten gehen auf eine bayerische Initiative zurück. Auch müssen Inkassounternehmen grundsätzlich registriert sein oder bei vorübergehenden Tätigkeiten aus dem Ausland diese vorher zumindest der zuständigen Behörde anzeigen.
Weitere Informationen rund um das Thema Inkasso-Unternehmen unter http://www.vis.bayern.de/finanzen_versicherungen/finanzierung/inkassobueros.htm